Doppelte Staatsbürgerschaft wird erleichtert

Der Deutsche Bundestag hat am 03. Juli eine Reform des Staatsangehörigkeitsrechtes beschlossen. Damit wird für Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren und aufgewachsen sind, die sogenannte Optionspflicht abgeschafft. Diese sieht vor, dass sich junge Migranten bis zu ihrem 23. Lebensjahr entscheiden müssen, ob sie die deutsche oder die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten wollen. Für mehr als 500.000 junge Migranten entfällt dieser Entscheidungszwang nun. Denn Wer bis zum 21. Lebensjahr acht Jahre lang in Deutschland gelebt oder sechs Jahre eine Schule in Deutschland besucht einen deutschen Schul- oder Berufsbildungsabschluss gemacht hat, kann jetzt beide Pässe behalten. Vermutlich werden das mehr als 95% der Optionspflichtigen sein.

Dazu erklärte die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoguz: „Mir ist besonders wichtig: Nicht die Jugendlichen müssen in die Ämter laufen, sondern die Behörden müssen bei Zweifeln auf die Jugendlichen zugehen. Und die Kinder haben einen Anspruch auf frühe Klärung, ob sie beide Pässe behalten können. Das heißt: In der Regel wird sich die Optionspflicht bereits für ein achtjähriges Kind erledigt haben. Auch die Härtefall-Regelung im Gesetz wird helfen: Denn so unterschiedlich die Jugendlichen sind, so unterschiedlich sind ihre Lebenswege. Darum muss der enge Bezug zu Deutschland auch jenseits der festgelegten Kriterien nachweisbar sein.“

Klar ist aber auch, die SPD wollte die Optionspflicht generell abschaffen, musste sich jedoch mit den Koalitionspartnern von CDU und CSU auf einen Kompromiss einigen. Unter diesen Umständen lässt sich das Ergebnis sehen, auch wenn man nicht völlig zufrieden sein kann.

Michael Schütze

Schwimmunterricht für muslimische Mädchen möglich

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 11. September in einem Grundsatzurteil entschieden, dass es muslimischen Mädchen grundsätzlich zuzumuten ist, am Schwimmunterricht in den Schulen teilzunehmen, auch wenn der nicht nach Geschlechtern getrennt wird. Um den religiösen Glaubensvorschriften und Empfindungen Genüge zu tun, sei die Benutzung eines Burkinis ausreichend. Im übrigen gelte: „Das Grundrecht der Glaubensfreiheit vermittelt grundsätzlich keinen Anspruch darauf, im Rahmen der Schule nicht mit Verhaltensgewohnheiten Dritter – einschließlich solcher auf dem Gebiet der Bekleidung – konfrontiert zu werden, die außerhalb der Schule an vielen Orten bzw. zu bestimmten Jahreszeiten im Alltag verbreitet sind.“, urteilte das Gericht weiter.

Die stellvertretende SPD-Vorsitzende Aydan Özoguz begrüßte das Urteil: „Ich freue mich, dass das Gericht seine Entscheidung nach sehr sorgfältiger Prüfung und Abwägung getroffen, die Glaubensfragen mit einbezogen und dieses auch in seiner Erklärung transparent gemacht hat. Der Schwimmunterricht ist ein wichtiger Bestandteil des Schulunterrichts und die Fähigkeit zu Schwimmen, auch für Mädchen, unabdingbar.“ Weiterlesen